Private Krankenversicherung

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Gesetzlich oder Privat Krankenversichern?

Diese Frage stellt sich nicht für jeden. So können nur Personen in die Private Krankenversicherung wechseln, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Hierzu zählen bspw. Personen, die zur Berufsgruppe der Selbständigen gehören. Auch Beamte, Studenten und Ärzte im Praktikum können sich unabhängig von der Höhe ihres Einkommens privat krankenversichern. Angestellte hingegen können nur in die Private Krankenversicherung wechseln, wenn ihr Bruttoeinkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze ( ab 2011: 49.500 Euro pro Jahr,statt mind. drei Jahre hintereinander nur ein Jahr) liegt.

Als Kriterium für die Entscheidung sollte auch die Familienplanung einbezogen werden. Bei geplanter Heirat und Kinderwunsch ist unter Kostengesichtspunkten die Gesetzliche Krankenversicherung zu präferieren. Singles und doppelverdienende Paare ohne Kinderwunsch fahren mit der Privaten Krankenversicherung i.d.R. besser. Die Wahl der Privaten Krankenversicherung will gut überlegt sein, weil sie meist eine Entscheidung fürs Leben ist. Beim Vergleich von Privaten Krankenversicherern sollte nicht nur auf die Beitragskosten geachtet werden; die Leistungsumfänge zwischen den angebotenen Konzepten unterscheiden sich zum Teil erheblich. Meist ist man mit Gesellschaften gut beraten, die in der Vergangenheit über längere Zeit mit moderaten Preissteigerungen aufwarten konnten und die einen weitreichenden Deckungsumfang anbieten. Bei diesen Versicherern sollte mit (auch im Alter) bezahlbaren Prämien zu rechnen sein.

Wir sagen Ihnen, wie viel Sie für Ihre persönliche Private Krankenversicherung bezahlen würden.

Was bietet die private Krankenversicherung?

  • Freie Wahl des Arztes und des Krankenhauses
  • Status des Privatpatienten bei Ärzten und in Krankenhäusern (optimale Behandlung, da keine Restriktionen durch Budgets)
  • Erstattung der Kosten für Zahnersatz von mindestens 60 Prozent (je nach Tarifwahl bis auf 100 Prozent steigerbar)
  • Je nach Tarif Einbettzimmer und Chefarztbehandlung
  • Je nach Tarif Erstattung auch über den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte bzw. Zahnärzte
  • Je nach Tarif Erstattung der Kosten für Heilpraktiker-Behandlung und Psychotherapie
  • Krankenversicherungsschutz außerhalb des Heimatlandes

Wer kann in die private Krankenversicherung wechseln?

Angestellte können sich privat versichern, sofern sie die Versicherungspflichtgrenze überschreiten, d.h. der Bruttolohn muss dauerhaft über dieser Grenze liegen. Derzeit liegt die Versicherungspflichtgrenze bei ca. 4.125,- Euro monatlich (49.500,- im Jahr, nur einmal).

Da Selbständige und Freiberufler selbst für ihren persönlichen Krankenversicherungsschutz sorgen müssen, steht es ihnen frei, in die private Krankenversicherung zu wechseln. Das Einkommen ist dabei unerheblich. Zu den sogenannten Freien Berufen zählen Angehörige bestimmter Berufsgruppen, wie z.B. Ärzte und Zahnärzte, Physiotherapeuten, Notare, Anwälte, Steuerberater, Journalisten und Übersetzer.

Zu den Heilberufen zählen nicht nur Ärzte und Zahnärzte, sondern auch Physiotherapeuten (Krankengymnasten), Heilpraktiker oder Tierärzte. Einige Versicherungsanbieter halten spezielle Tarife für einige heilpraktische Berufe bereit, die speziell auf die Anforderungen dieser Berufsgruppen zugeschnitten sind.

Auch Studenten oder Schüler können sich unter Umständen privat versichern. Besondere Tarife erlauben ein besonders günstiges Preis-Leistungsverhältnis der Versicherung für die besonderen Bedürfnisse junger Menschen.

Unternehmer gehören zumeist in die Gruppe der Selbständigen. Sie tragen eine besondere Verantwortung. Daher ist eine individuell gestaltete Gesundheitsvorsorge sehr wichtig. Das Sparpotenzial kann besonders für gut Verdienende erheblich sein.

Für Beamte gibt es besondere Regelungen bei der Krankenversicherung zu berücksichtigen. Durch die besondere Fürsorgepflicht des Dienstherren ist diese Gruppe Beihilfe berechtigt. Daher müssen Beamte lediglich rund die Hälfte ihrer Gesundheitsversorgung versichern. Hier sind besondere Tarife mit entsprechenden Leistungen erforderlich.

Welche Krankenversicherung eignet sich für Studenten?

Ab dem Alter von 25 Jahren sind Studenten nicht mehr in der gesetzlichen Familienversicherung versichert. Ab diesem Zeitpunkt müssen sie sich selbst krankenversichern.
Entscheidungshilfen zur Wahl der für Sie am besten geeigneten Krankenversicherung:

Bis zum 25. Lebensjahr kann sich der Wechsel in eine Private Krankenversicherung lohnen. Wenn Sie einen Nebenjob haben, mit dem Sie mehr als 360 Euro pro Monat (bei geringfügiger Beschäftigung: über 400 Euro monatlich) verdienen, werden in der Gesetzlichen studentischen Krankenversicherung darauf meist Beiträge erhoben. Daher ist die Private Krankenversicherung für männliche Studenten, die nur sich selbst versichern müssen, oftmals besser geeignet. Grund: Die besseren Leistungen ohne Zuzahlungen wiegen die höheren Beiträge in den meisten Fällen auf.

In der Gesetzlichen Krankenversicherung bleiben sollten hingegen Studentinnen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Sie zahlen in der Privaten Krankenversicherung mehr an Beiträgen als ihre männlichen Kommilitonen und kommen daher in der Gesetzlichen Kasse günstiger weg. Üben Sie einen lukrativen Nebenjob aus, könnte eine Private Krankenversicherung wiederum besser geeignet sein, falls Sie aus dem Nebenjob zusätzliche Beiträge an die Krankenkasse abführen müssen.

Für Studenten, die ihren Ehepartner und/oder Kinder mitversichern müssen, stellt die Gesetzliche Krankenversicherung die günstigere Alternative dar. Nur in der Gesetzlichen Krankenversicherung sind Ehepartner und Kinder beitragsfrei mitversichert, sofern sie kein regelmäßiges Einkommen von mehr als 360 Euro (bei geringfügiger Beschäftigung mehr als 400 Euro) monatlich verdienen.

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