Wohngebäudeversicherung

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Wohngebäudeversicherung

An einer Wohngebäudeversicherung kommt kein Hauseigentümer vorbei, denn beim Eintritt der schlimmsten aller Fälle wäre der finanzielle Verlust in der Regel gar nicht zu tragen. In manchen Regionen ist diese Art von Versicherung sogar vorgeschrieben. Auch bei Fremdfinanzierung der Immobilie durch Banken o.ä. wird ein entsprechender Abschluss gefordert.

In erster Linie wird gegen Feuerschäden versichert, möglich ist aber auch eine Ausweitung auf Sturm-, Blitz- oder etwa Rohrbruchschäden.

Laut Statistiken kommen die letztgenannten viel häufiger vor als z.B. die durch Brand verursachten Schäden. Dabei erstreckt sich der Schutz nicht nur auf das Gebäude selber, sondern es wird auch Ersatz für entgangene Mieteinnahmen geleistet, wenn es sich um ein vermietetes Objekt handelt. Beziehungsweise wird die Miete für eine Ersatzunterkunft übernommen, wenn das Haus vom Eigentümer selbst bewohnt wurde.

Nicht eingeschlossen ist dagegen das Grundstück. Je nach Schadenfall kommt der Versicherer für Reparaturkosten auf oder es erfolgt eine Entschädigung zum ortsüblichen Neuwert.

Die zu entrichtenden Beiträge variieren von Versicherung zu Versicherung; nicht selten kann ein Haus von rund 100 qm Wohnfläche schon für unter 10 Euro monatlich versichert werden.

Für die Höhe der Versicherungsprämie einer Wohngebäudeversicherung spielt es nicht zuletzt eine Rolle, um welche Bauartklasse es sich handelt. Dabei sind die Massivbau-Häuser am günstigsten zu versichern. Außerdem sind die Tarife auch von der Region abhängig, die nach ihrem jeweiligen Risiko, etwa die durchschnittliche Häufigkeit von Stürmen, klassifiziert werden.

Wichtig beim Vertragsabschluss sind auch solche Umstände, wie die Beschaffenheit der näheren Umgebung oder die Verwendungsweise des Gebäudes. Diese beziehen sich nicht ausschließlich auf den Zeitpunkt des Versicherungsbeginnes, sondern müssen bei Eintritt von diesbezüglichen Veränderungen der Versicherungsgesellschaft umgehend mitgeteilt werden. Häufig werden bei einer Wohngebäudeversicherung auch Auskünfte über evtl. schon früher eingetretene Schäden von den Versicherern verlangt.

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